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   VG Berlin, 27.08.2002 - 72 A 3.02   

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https://dejure.org/2002,66114
VG Berlin, 27.08.2002 - 72 A 3.02 (https://dejure.org/2002,66114)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.08.2002 - 72 A 3.02 (https://dejure.org/2002,66114)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. August 2002 - 72 A 3.02 (https://dejure.org/2002,66114)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Magdeburg, 29.03.2010 - 5 B 360/09

    Öffentliches Dienstrecht; Ernennung zum Richter kraft Auftrags

    Zur Personalhoheit gehört auch die Weisungsbefugnis (VG Berlin, B. v. 27.08.2002, 72 A 3.02; LAG Köln, U. v. 13.06.2000, 13(2)Sa 480/00; juris mit Verweis auf Sachs-Oldiges, GG, Art. 65 Rz. 21; Herzog in: Maunz-Dürig, Art. 65 Rz. 60; Jarass/Pieroth, GG, 5. Auflage, Art. 65 Rz. 5).

    Demnach kann im Rahmen der durch den Gesetzgeber zugewiesenen Befugnisse auch auf die Ressortleitung eines anderen Ministeriums eingewirkt werden, was auch für Regellungen gegenüber den Beschäftigten des Ministeriums gilt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 27.08.2002, 72 A 3.02; juris, mit Verweis auf Schröder in: von Mangoldt/Klein, GG, Art. 65 Rz. 30).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2008 - 8 L 254/06

    Streit über Mitbestimmung bei Entscheidung der Landesregierung

    Der Antragsteller hat aber auch nicht behauptet, dass der Beteiligte den Kabinettsbeschluss noch durch eine eigene Maßnahme umzusetzen und damit selbst verbindliche Regelungen gegenüber den Beschäftigten seines nachgeordneten Bereichs zu treffen hätte, wie dies anscheinend in der vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Sache der Fall gewesen ist (vgl. Beschl. v. 27.08.2002 - 72 A 3.02 -, zit. nach juris), sodass der Antragsteller sich auch nicht mit Erfolg auf diese Entscheidung berufen kann.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2003 - 5 L 6/02

    Keine Mitbestimmung bei einer Entscheidung der Landesregierung über den Aufbau

    Insoweit liegt der Sachverhalt hier anders als bei der vom Antragsteller bezeichneten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 27. August 2002 - VG 72 A 3.02 -, bei der die Fachkammer eine rechtlich bindende Entscheidung der Bundesregierung für den Wirtschaftminister gerade nicht hatte feststellen können.
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